Zum Inhalt springen

Mesnerverband

Informationen

  • Arbeitgeber ist die jeweilige Kirchenstiftung
  • Dienstvorgesetzter ist der zuständige Pfarrer und die Kirchenpflegerin/der Kirchenpfleger
  • Das Aufgabengebiet wird in einer Arbeitsplatzbeschreibung festgelegt.
  • Das Arbeitsvertragsrecht (vergleichbar mit einem Tarifvertrag) ist das „Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Erzdiözesen und Diözesen“ (ABD)
  • Seit 1. September 2007 ist der TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes) in der Fassung für die bayerischen Städte und Gemeinden TVöD-VKA (Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände) neue einheitliche Grundlage des kirchenrechtlichen Tarifrechts ABD.
  • Zur Zeit sind in der Diözese Eichstätt Mesnerinnen/Mesner im Haupt- oder Nebenberuf  oder ehrenamtlich beschäftigt, davon sind 532 Mitglieder im Mesnerverband der Diözese Eichstätt.
  • Der Jahres-Mitgliedsbeitrag ist für ehrenamtliche Mesner/Innen € 4,--, für hauptamtliche Mesner/innen € 8,--
  • Der Bezugspreis für die Verbandszeitschrift „Der Katholische Mesner“ (erscheint zweimonatlich) beträgt jährlich €  8,40 inklusive Versand und Mehrwertsteuer.
  • Die Tätigkeit und das außerdienstliche Verhalten der Mesnerin/des Mesners darf nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes stehen.

Die nächsten Termine

Mittwoch, 05. Juni
08.30 Uhr
Freitag, 14. Juni
18.00 Uhr
Jägerstetterwallfahrt
Ort: Wallfahrtskirche Habsberg
Veranstalter: Mesnerverband